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Neue Regelungen zum Bootsverkehr

Mit der in Teilen geänderten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist die Allgemeinverfügung zum Wassertourismus des Landkreises Oder-Spree durch Fristablauf abgelaufen. Aktuell hat die Verwaltung des Landkreises Oder-Spree keine neue Allgemeinverfügung, aber am 22. April 2020 eine Auslegungshilfe anhand der neuen Rechtslage erarbeitet, die bis zum 8. Mai 2020 gilt. Der vollständige Text der Auslegungshilfe ist auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree nachzulesen.

Martin Pietsch @ April 22, 2020 10:54:32 PM CEST
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